Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen und sogenannte unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Dabei können wir Ihnen helfen:
- CE Konformitätsbewertungsverfahren nach MaschRL 2006/42/EG
- EG-Konformitätserklärung nach MaschRL 2006/42/EG
- Bewertung von Altmaschinen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung
- Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12001 - Sicherheit von Maschinen
- Erstellung von Betriebsanleitungen nach der MaschRL 2006/42/EG und der DIN EN ISO 20607
- Absprache mit den Gewerbeaufsichtsämtern (Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften)