Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen und sogenannte unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

 

Dabei können wir Ihnen helfen:

  • CE Konformitätsbewertungsverfahren nach MaschRL 2006/42/EG
  • EG-Konformitätserklärung nach MaschRL 2006/42/EG
  • Bewertung von Altmaschinen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung
  • Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12001 - Sicherheit von Maschinen
  • Erstellung von Betriebsanleitungen nach der MaschRL 2006/42/EG und der DIN EN ISO 20607
  • Absprache mit den Gewerbeaufsichtsämtern (Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften)

 

 

 


 
 
 

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