Der Unternehmer ist gemäß den Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetz dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen, mit dem Ziel, die Gesundheit seiner Mitarbeiter/-innen zu erhalten und zu fördern. Ein wesentliches Werkzeug dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, um die Gefährdungen zu erfassen und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unterstützt wird er dabei u.a. durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

 

Dabei können wir Ihnen helfen:

  • Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §5 Arbeitsschutzgesetzes und §3 Betriebssicherheitsverordnung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Durchführung von Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter-/innen
  • Unterstützung bei Terminen mit Behörden und Institutionen wie dem Gewerbeaufsichtsamt und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Ihr Bauvorhaben

 

 

 


 
 
 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.