Der Unternehmer ist gemäß den Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetz dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen, mit dem Ziel, die Gesundheit seiner Mitarbeiter/-innen zu erhalten und zu fördern. Ein wesentliches Werkzeug dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, um die Gefährdungen zu erfassen und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unterstützt wird er dabei u.a. durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Dabei können wir Ihnen helfen:
- Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §5 Arbeitsschutzgesetzes und §3 Betriebssicherheitsverordnung
- Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführung von Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter-/innen
- Unterstützung bei Terminen mit Behörden und Institutionen wie dem Gewerbeaufsichtsamt und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Ihr Bauvorhaben