"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)

 

Die häufigsten Brandursachen sind Elektrizität (31%), menschliches Fehlverhalten (20%) und Brandstiftung (9%). Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung dabei, Ihr Unternehmen bestmöglich vor Brand- und Explosionsereignissen zu schützen.

 

Dabei können wir Ihnen helfen:

  • Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen
  • Durchführung brandschutztechnischer Begehungen und Gutachten
  • Brandschutztechnische Projektberatungen für Anlagentechnik und Gebäude
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach GefStoffV § 6  Abs. (9)
  • Erstellung von Ex-Zonenplänen für Ihr Unternehmen
  • Unterstützung bei Behördenterminen mit Gewerbaufsichtsämtern (Ämter für Arbeitsschutz), Feuerwehren (Brandschutzdienststellen), Sachversicherungen und Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften)

 

 

 

 

 


 
 
 

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